Um die dieser Frage innewohnende Problematik hinreichend erklären zu können, muss zunächst einmal eine Begriffstrennung stattfinden: Es gibt zum einen die gesetzliche Gewährleistungsfrist (im Folgenden Gewährleistung genannt) welche im gewerblichen Bereich mindestens 12 Monate betragen muss, im privaten 24 Monate. Diese Gewährleistung kann man durch nichts ausschließen, auch nicht durch den Einsatz von Fremdtinten, das wäre ungesetzlich. Ein Autohersteller kann auch nicht ein Fahrzeug verkaufen und behaupten wenn nicht nur die eine Marke Benzin getankt wird gibt es keine Gewährleistung! Während der Gewährleistungspflicht liegt die Nachweispflicht auch beim Hersteller. Der müsste also in Wirklichkeit im Zweifelsfall beweisen, dass Fremdtinte den Schaden verursacht hat!
Eine eventuell vorhandene Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers und schließt sich an die Gewährleistung an und ersetzt diese nicht. Sie folgt eigenständig formulierten Garantiebedingungen und hier könnte man auch einen Ausschluss der Garantie bei Einsatz von Fremdtinte definieren. Dadurch wird der Eindruck erweckt, die Gewährleistung erlösche, was rechtlich nicht zulässig wäre. Deshalb überrascht es auch nicht, dass die Gewährleistung beim Einsatz von Fremdtinte in den sogenannten Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen wird. Das wird nur mündlich so verwirrend dargestellt, denn dies würde sonst eine Reihe von Klagen nach sich ziehen. Einige große Hersteller haben das daher auch oftmals richtig in den Garantiebedingungen definiert.
Das eigentliche Problem besteht folglich darin, dass Käufer aufgrund mangelnder Kenntnis von diesem Sachverhalt und deshalb, weil Hersteller und Händler mit Ihren mündlichen Aussagen versuchen einen falschen Eindruck zu erwecken, oft zu Produkten des Herstellers greifen. Die zentrale Frage ist deshalb: Für welche Tintenprodukte wird während der ersten zwölf Monate Geld ausgegeben? Oder aus Verbrauchersicht formuliert: Welche Angebote sind unbedenklich sowie kostengünstig? Es handelt sich also um ein Aufklärungsproblem im Bereich Verbraucherschutz, das Unternehmen, die Hardware sowie Tinten produzieren, zugutekommt. Kunden wissen oft nicht um die gesetzliche Gewährleistungsfrist oder verwechseln diese mit Garantie – ein Umstand, der Reklamations- oder Kaufentscheidungen maßgeblich beeinflussen kann. Hier besteht dringend Aufklärungsbedarf.
Lothar Diebold ist Gründer und Geschäftsführer von easy inks aus Denzlingen – Hersteller und Händler von Alternativtinten. Diese Kolumne ist die dritte einer sechsteiligen Serie, in der der Experte rund um das Thema Großformatdruck schreibt.
Dieser Artikel wurde veröffentlicht in der Werbetechnik 2.17
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